#9 Wichtige Information zum Tennistraining

Aufgrund der NRW Corona-Schutzverordnung gültig ab 02.11.2020 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb innerhalb geschlossener Räumlichkeiten unzulässig. Aus diesem Grund müssen wir unseren Trainingsbetrieb ab Montag, den 02.11.2020, vorübergehend einstellen. Diese Maßnahme gilt vorerst bis zum 30. November 2020.
Das Spielen auf den Tennis-Außenplätzen des TC SR Lützenkirchen (nur für Mitglieder) zu zweit (Einzel) ist selbstorganisiert möglich.
Ein organisierter Trainings- und Sportbetrieb fällt nicht darunter. Trainingseinheiten können daher auch auf den Außenplätzen nicht stattfinden.

Sobald wir wissen, ab wann und unter welchen Bedingungen der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden darf, informieren wir euch per Mail.

Wir freuen uns schon, euch auf dem Tennisplatz wiederzusehen.

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